Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden von dem Schreib- und Korrekturservice Heinen (verantwortlich: Claudia Heinen), im Folgenden Auftragnehmerin genannt. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, nachfolgend Auftraggeber genannt, dass er die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.

2. Der Kunde erteilt die Aufträge in elektronischer, schriftlicher oder fernmündlicher Form. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Text als E-Mail-Attachment, auf Datenträger, als Papier- oder Fax-Vorlage eingereicht wurde und der Auftrag von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt worden ist (per E-Mail oder Post).
Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin besteht ein Widerrufsrecht seitens des Kunden. Sobald der Auftrag bestätigt wurde, erlischt dieses.

3. Die Korrekturen werden bei Word-Dateien im Allgemeinen direkt in der Datei durchgeführt. Enthält die Auftragnehmerin den zu korrigierenden Text als Papierausdruck, so werden die Änderungen entsprechend den Regelungen der DIN-Korrekturzeichen auf den Seiten vermerkt.
Individuelle Absprachen (z. B. Anwendung der alten Rechtschreibnorm, eine individuelle Orthographie oder Verwendung des Überarbeitungsmodus von Word) werden bei Auftragserteilung schriftlich festgehalten.

4. Es gelten, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise, wie sie auf den Internetseiten von sks-heinen.de zum Zeitpunkt einer Auftragsanfrage zu sehen sind.

5. Die Auftragnehmerin berechnet dem Kunden das Honorar unverzüglich nach Fertigstellung des Auftrags. Die Beträge sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Dauerkunden erhalten regelmäßig eine Rechnung. Die Rechnung wird in der Regel auf dem Postweg zugestellt.
Bei umfangreichen Aufträgen oder einer mehrwöchigen Bearbeitungsdauer kann eine Zahlung in Raten und/oder die Anzahlung einer Teilsumme vereinbart werden.
In Verzug befindliche Kunden können von weiteren Dienstleistungen ausgeschlossen werden, auch wenn ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wurde

6. Tritt der Auftraggeber aus nicht von der Auftragnehmerin zu verantwortenden Gründen vor Lieferung der vereinbarten Leistung vom Auftrag zurück, so entsteht ihm eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Auftragnehmerin in Höhe des vollständigen Auftragswerts, es sei denn, der Auftraggeber erteilt einen gleichwertigen Ersatzauftrag.

7. Die Auftragnehmerin ist stets bemüht, Terminzusagen pünktlich und zuverlässig einzuhalten. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung. Bei durch die Auftragnehmerin zu vertretenden Leistungsverzug ist der Auftraggeber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall verzichtet der Auftraggeber gleichzeitig auf sämtliche Nutzungsrechte an den von der Auftragnehmerin bis zu diesem Zeitpunkt für ihn erbrachten Leistungen.

8. Die bearbeiteten Texte werden per Post, Fax oder E-Mail versandt. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Für eine fehlerhafte Übertragung der Texte, für Beschädigung oder Verlust haftet die Auftragnehmerin nicht.

9. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt – als solche gelten Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordnungsgemäßen Betriebsführung nicht verhindert werden können – entbinden die Auftragnehmerin für die Zeit der Störung von den Vertragsverpflichtungen. Dies gilt ebenfalls für Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden (z. B. bei verspäteter Bereitstellung von Unterlagen).
Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Texte nachweisbar an den Auftraggeber abgeschickt wurden.

10. Der Schreib- und Korrekturservice Heinen haftet nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, insgesamt jedoch nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.

11. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle Aufträge mit größter Sorgfalt auszuführen, so dass keine Fehler mehr im Text verbleiben. Eine Garantie für Fehlerfreiheit ist ausgeschlossen.
Innerhalb von zehn Tagen, nachdem die Unterlagen dem Auftraggeber übergeben bzw. an ihn versandt wurden, kann dieser auf eventuell vorhandene Mängel hinweisen. An den übermittelten Texten darf nichts geändert werden, da sonst der Gewährleistungsanspruch entfällt. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Einwendung, so gilt der Auftrag als genehmigt. Kann nach Anzeige eines Mangels bei der Überprüfung der Leistung durch die Auftragnehmerin kein offensichtlicher Mangel festgestellt werden, so trägt der Kunde die Kosten der Prüfung.
Sind Mängel vorhanden und sind diese nicht völlig unerheblich, so ist der Auftraggeber – nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Auftragnehmerin verliert entsprechend der Bedeutung des Mangels zur Gesamtdienstleistung die Honoraransprüche.

12. Der Schreib- und Korrekturservice Heinen sichert absolute Vertraulichkeit zu. Dies bezieht sich sowohl auf die Person des Kunden als auch auf Informationen, die durch den Auftrag bekannt werden. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung hat auch über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus auf unbestimmte Zeit Bestand.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, zur Sicherung der Rückübersendung des Textes eine Sicherungskopie zu ziehen und diese bis zum Ablauf eventueller Ansprüche des Kunden gegen die Auftragnehmerin aufzubewahren.
Aufgrund der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie E-Mail-Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin kann ein absoluter Schutz vertraulicher Daten nicht gewährleistet werden. Es ist nie ganz auszuschließen, dass Dritte unbefugt auf elektronischem Weg Zugriff auf die übermittelten Informationen nehmen.  Der Schreib- und Korrekturservice Heinen übernimmt dafür keine Haftung.

13. Das Geschäftsverhältnis zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Rheinbach.

(Stand Mai 2009)